FAQ

Welche Voraussetzungen müssen mitgebracht werden, um Mitglied im Verein zu werden?

  • Sie müssen seit mindestens drei Jahren als Gästeführer /-in in Hamburg tätig  sein.
  • Sie müssen aktuell als Gästeführer /-in arbeiten

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wie kann ich mich bewerben?

Melden Sie sich bei uns per E-Mail an info@hamburger-gaestefuehrer.de.  Folgende Unterlagen senden Sie uns bitte zu:

  • tabellarischer Lebenslauf, in dem die Stationen als Gästeführer /-in sowie ihre Sprachkenntnisse ersichtlich werden
  • mindestens zwei Empfehlungen /  Referenzen von Auftraggebern
  • eine Empfehlung eines HGV-Mitglieds ist erwünscht
  • falls vorhanden: Ausbildungsnachweis zur Gästeführer / -in

Wie geht es dann mit der Bewerbung weiter?

Ist die Bewerbung vollständig, lassen wir Ihnen daraufhin einen Aufnahmeantrag zukommen, den Sie ausgefüllt zurücksenden. Sie werden dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Vorstand behält sich jedoch die Entscheidung der Aufnahme vor. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Vermittelt der Hamburger Gästeführer Verein Aufträge?

Nein, der Verein vermittelt keine Aufträge.

Bildet der HGV zum anerkannten Gästeführer nach DIN EN aus?

Ja, der HGV bildet Gästeführer nach den Richtlinien des BVGD (DIN EN-Zertifikat) aus. Da es sich um eine umfangreiche Ausbildung handelt, wird nicht jedes Jahr ein Ausbildungszyklus angeboten. Termine, wann der nächste Ausbildungszyklus startet, finden Sie auf dieser Internetseite.

Ist die Ausbildung bzw. Zertifizierung kostenpflichtig und wird ein Bildungsgutschein anerkannt?

Ja, sowohl die Ausbildung als auch die Zertifizierung sind kostenpflichtig. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer, den Dozenten, Räumlichkeiten und der Länge der einzelnen Module.

Nein, ein Bildungsgutschein kann nicht anerkannt werden, weil die Voraussetzungen nicht passen.